Ressourcen-Tauschring |
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Fragen und Antworten zum Thema Tauschen & Tauschringe 1) Sozialversicherungsrecht/Sozialgesetzbuch
1) Sozialversicherungsrecht/Sozialgesetzbuch Frage: Bin ich als ALG II oder Sozialhilfeempfänger dazu verpflichtet, meine talentierten Einkünfte und Ausgaben bei der zuständigen Behörde zu melden? Frage: Werden diese talentierten Einkünfte auf ALG II/Sozialhilfe angerechnet?
Meldepflicht beim Arbeitgeber: Solange durch die Tätigkeit im Tauschring die Bereitstellung der Leistungsfähigkeit beim Arbeitgeber nicht eingeschränkt wird, ist die Teilnahme an einem Tauschring nicht meldepflichtig. Auch die Ausübung einer Nebenbeschäftigung im Tauschring ist nur meldepflichtig, wenn sie Auswirkung auf die Hauptbeschäftigung hat.
Frage: Dürfen Freiberufler (Architekten, Juristen, Steuerberater und Ärzte) ihre Leistungen im Tauschring anbieten? Frage: Was dürfen z. B. Ärzte und Krankenschwestern im Tauschring nicht anbieten? Frage: Darf jeder Tauschring-Teilnehmer Steuerberatung oder ähnliches Anbieten? Frage: Was muss ich beim Anbieten von handwerklichen Leistungen im Tauschring beachten? Frage: Welche Bestimmungen gelten für Teilnehmer im Tauschring, die Kinderbetreuung anbieten? Frage: Muss ein Tauschring-Teilnehmer für die Betreuung alter Menschen ausgebildet sein? Anmerkungen: Es kann allerdings sein, dass Handwerkskammern ein Auge auf diejenigen werfen, die innerhalb eines Tauschringes bestimmte Dienstleistungen anbieten, die eine Konkurrenz zu Handwerksbetrieben darstellen könnten. Dies könnte an die Ordnungsämter weiter geleitet werden, die über Bußgelder o. ä. entscheiden. Eine solche Konfrontation mit professionellen Handwerkern sollte im Tauschring vermieden werden. Durch eine entsprechende Formulierung und Gestaltung des Angebotes kann man einer Auseinandersetzung mit den Handwerkskammern vorbeugen. Es ist ratsam, anstatt “Reparaturen” “Reparaturhilfen” anzubieten, anstatt “Klempnerarbeiten”, “Hilfe bei Wartung/Reparatur sanitärer Einrichtungen” etc.
Frage: Muss ich meine talentierten Einkünfte versteuern? Frage: Ist die Arbeit im Tauschring Schwarzarbeit? Frage: Sind Tätigkeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe steuerpflichtig? Frage: Kann ich als Gewerbebetreibender und Mitglied in einem Tauschring ein Tauschring-Mitglied in meinem Betrieb mit talentierten Leistungen bezahlen? Anmerkungen: Rechtsbeziehungen entstehen bei Verrechnungsgeschäften erst einmal nur zwischen Käufer und Verkäufer bzw. zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger. Das Tauschringbüro ist lediglich Verrechnungs- und Vermittlungsstelle. Steuern können bei Verrechnungsgeschäften demzufolge ausschließlich bei Käufer und Verkäufer anfallen. Solange keine regelmäßigen Einkünfte erzielt werden und innerhalb des Tauschrings erbrachte Dienste lediglich ein Ausmaß annehmen, wie sie sonst unter Nachbarn auch üblich sind, dürften eigentlich keine Steuern anfallen. In jedem Fall hat der Tauschring-Teilnehmer selber für seine SteuerpflichtSorge zu tragen.
5) Versicherungsrechtliche Belange Frage: Ich habe beim Umzug geholfen, talentierte Einkünfte erzielt und mir ist dabei etwas kaputt gegangen. Muss ich das persönlich zahlen oder übernimmt das meine Haftpflichtversicherung oder muss das der Tauschring übernehmen? Frage: Bei der Umzugshilfe im Tauschring hat sich jemand den Arm gebrochen. Wer trägt die Kosten? Frage: Gibt es Versicherungsschutz für Organisations-Leute?
Frage: Muss ein Tauschring-Teilnehmer für die Qualität seiner Leistung haften? Frage: Müssen die Teilnehmer im Tauschring mit privater Vermögenshaftung rechnen, wenn die Tauschring-Organisation zur Haftung herangezogen werden soll? Frage: Welche juristische Form haben Tauschringe, die nirgends eingetragen sind? Frage: Welche Vorteile haben eingetragene Vereine (e.V.) gegenüber den nicht eingetragenen Vereinen? Frage: Braucht ein Tauschring eine Haftungsausschlussklausel? Frage: Warum sind Tauschringe nicht gemeinnützig? Anmerkungen: Da aber trotz aller Sorgfalt Haftungsfälle nie ganz auszuschließen sind, ist es ratsam, dass die Teilnehmer eine Haftpflichtversicherung abschließen. Allerdings greift solch eine Versicherung nicht bei gewerblichen Tätigkeiten (z. B. Malerarbeiten, Kfz-Reparaturen etc.). Versicherungsfachleute empfehlen, eine Zusatzklausel in die Haftpflichtversicherung mit aufnehmen zu lassen. Jedoch werden auch dadurch nicht alle auftretenden Schäden und Konflikte gelöst. So besteht beispielsweise im Falle einer Schlechterleistung kein Anspruch auf Schadensersatz aus einer Haftpflichtversicherung. Vielmehr deckt eine derartige Versicherung nur Schäden ab, die am Eigentum eines anderen durch schuldhaftes Verhalten des Versicherungsnehmers entstehen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7) Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit Oft taucht die Frage auf, ob Tätigkeiten und Leistungen, die im Tauschring erbracht werden, eher Nachbarschaftshilfe sind oder etwa als Schwarzarbeit angesehen werden können. Die Antwort finden wir im Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (§ 1 Abs. 3) und in den entsprechenden Gesetzeskommentaren. Dort wird Schwarzarbeit definiert und zur Nachbarschaftshilfe abgegrenzt. Der Begriff der Nachbarschaftshilfe ist gesetzlich aber nicht definiert. Schwarzarbeit liegt nicht vor, wenn es sich um folgende Leistungen handelt: Gefälligkeit, Nachbarschaftshilfe oder so genannte Selbsthilfe im Wohnungsbau. Ein wichtiges Kriterium für die Nachbarschaftshilfe ist das Prinzip der Gegenseitigkeit. Weitere Kriterien der Indizien, die Nachbarschaftshilfe charakterisieren, sind: Leistungen zwischen Personen in nachbarschaftlicher Nähe (nicht nur direkte Nachbarn, sondern auch “Nachbarn im weiteren Sinne”, d. h. Personen innerhalb eines Stadtviertels oder einer Kleinstadt, einer Familie oder Mitglieder eines örtlichen Vereins oder einer Gesellschaft). Die Unentgeltlichkeit ist keine zwingende Voraussetzung für Nachbarschaftshilfe. Auch im Fall einer Bezahlung kann Nachbarschaftshilfe vorliegen. Kriterien, die gegen Nachbarschaftshilfe sprechen, sind: Streben nach Gewinn bzw. Leistungen in erheblichem Umfang. Kritisch ist es ebenso bei professionellen Arbeiten bzw. Dienstleistungen in größerem Ausmaß.
Alle hier aufgeführten Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt und sind selbstverständlich ohne Gewähr!
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